Eheleute als Vermieter
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11. November 2009, 11:09 Uhr
Treten Eheleute als Vermieter auf und unterschreibt nur einer den Mietvertrag, ist trotzdem ein Mietverhältnis zustande gekommen. Problematisch wird es aber, wenn nach Auszug des Mieters Schadenersatz (hier 10.000 Mark) gerichtlich durchgesetzt werden soll und der Vermieter-Ehemann Klage erhebt, ohne die Ehefrau zu erwähnen. Beide müssen klagen, oder der Ehemann muss sich die Forderung von der Ehefrau abtreten lassen. Sonst läuft die sechsmonatige Verjährung nach Auszug ohne wirksame Unterbrechung ab.
Redaktion (allg.)
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