Eigen­bedarfs­kündigung: Vermieter muss Alternativwohnung anbieten

Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, so ist er verpflichtet, dem Mieter eine Alternativwohnung anzubieten. Dabei ist es unerheblich, ob die Alternativwohnung nur befristet angemietet werden kann. Kommt der Vermieter seiner Pflicht eine Alternative anzubieten nicht nach, so ist die Eigen­bedarfs­kündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Aus dem Tatbestand

In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Mieterin einer Erdgeschosswohnung im April 2015 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Vermieter wollten die Wohnung mit einer anderen Wohnung verbinden, um somit mehr Platz für seine wachsende Familie zu haben. Die Mieterin wehrte sich gegen die Eigenbedarfskündigung. Ihrer Meinung nach haben die Vermieter ihr die Dachgeschosswohnung als Ersatz anbieten müssen. Dies sahen die Vermieter anders, da die Dachgeschosswohnung nur befristet habe vermietet werden können und somit für die Mieterin ungeeignet gewesen sei. Der Fall kam vor Gericht.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieter. Die Eigenbedarfskündigung sei als rechtsmissbräuchlich zu werten gewesen, da die Vermieter ihre Pflicht zum Anbieten einer Alternativwohnung verletzt haben.

Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags greife in die Lebensführung des Mieters besonders stark ein, so das Amtsgericht. Der Vermieter müsse daher ihm mögliche Maßnahmen ergreifen, um den Eingriff abzumildern. Dazu gehöre etwa das Anbieten einer vergleichbaren anderen Wohnung im selben Anwesen oder in derselben Wohnanlage. In diesem Zusammenhang spiele es keine Rolle, ob die Alternativwohnung objektiv für die Wohnbedürfnisse des Mieters geeignet sei. Es sei Sache des Mieters zu entscheiden,  inwieweit er Nachteile in Kauf nehmen wolle. Aus diesem Grund sei daher auch eine Wohnung anzubieten, die nur befristet vermietet werden könne. Das Amtsgericht wies darauf hin, dass andernfalls ein Missbrauchspotential geschaffen werde.

Gericht: Amtsgericht Köln
Aktenzeichen: 221 C 282/15
Urteil vom: 16.12.2015

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Eigen­bedarfs­kündigung: Vermieter muss Alternativwohnung anbieten
5.12.2024
Modernisierung eines typischen Nachkriegshauses
Zum Wäschetrocknen werden Dachböden nicht mehr genutzt. Da tun sich Räume für kreative Wohnlösungen auf, wie dieser Projektbericht zeigt.
7.8.2024
Überhitzte Wohnungen im Sommer
Viele Mietwohnungen heizen bereits bei Temperaturen um die 27 Grad extrem auf. Was können Mieterinnen und Mieter rechtlich von ihren Vermietern verlangen? Und wie können sie ganz praktisch Abhilfe...
27.3.2024
BGH-Urteile
WEG-Gemeinschaften streiten nicht selten über die Instandsetzung von Fenstern, die Optimierung der Heizungsanlage oder Feuchtigkeit im Keller des Mehrfamilienhauses. Da geht es um die Einholung von...
1.6.2026
Serielle Sanierung einer alten Wohnsiedlung
Kornwestheim im Großraum Stuttgart ist geprägt von einem Rangierbahnhof, der bis heute zu den bedeutendsten Container-Umschlagplätzen der Deutschen Bahn zählt. Für die Mitarbeiter der Bahn entstand in...
2.4.2025
WEG | nachträgliche Einbau
Eigentümer einer Dachgeschosswohnung wollten vor Gericht eine sogenannte Beschlussersetzung erzwingen, weil die übrigen Eigentümer einen Aufzugeinbau abgelehnt hatten. In zweiter Instanz entschied das...
26.7.2024
Kündigung
Das gesetzliche Wohnraummietrecht statuiert einen hohen Schutz von Wohnraummietern vor Kündigungen des Vermieters. Dieser kann nur kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Mieter können hingegen...