21. Januar 2010, 15:00 Uhr
Wer vom Staat Geld für den Kauf einer Eigentumswohnung in Form der Eigenheimzulage möchte, muss sich mit dem Einzug beeilen. Er verliert den Anspruch auf die Fördersumme für ein Jahr, wenn er erst ein Jahr nach dem Kauf in seine vier Wände zieht. Das gilt selbst dann, wenn sich der Umzug nur deswegen verzögert hat, weil die Wohnung mit einem Mieter belegt war. Der Käufer erhält die Zulage dann nur für sieben statt für acht Jahre.
Redaktion (allg.)
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