03. November 2009, 15:52 Uhr
Auf einer Eigentümerversammlung kann durch Mehrheitsbeschluss wirksam bestimmt werden, dass die Hundehaltung pro Wohnung grundsätzlich auf ein Tier zu beschränken ist. Ist eine Wohnung vermietet, so muss der Eigentümer - als Vermieter - dafür sorgen, dass der Beschluss Bestandteil des Mietvertrages wird und sich der Mieter daran hält.
Redaktion (allg.)
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Artikel Ein Hund reicht
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Versammlungen im Online-Format








