Ein Hund reicht

1167
Bild: sebra/stock.adobe.com
Bild: sebra/stock.adobe.com

Auf einer Eigentümerversammlung kann durch Mehrheitsbeschluss wirksam bestimmt werden, dass die Hundehaltung pro Wohnung grundsätzlich auf ein Tier zu beschränken ist. Ist eine Wohnung vermietet, so muss der Eigentümer - als Vermieter - dafür sorgen, dass der Beschluss Bestandteil des Mietvertrages wird und sich der Mieter daran hält.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Ein Hund reicht
11.8.2025
Umlaufverfahren:
„Fassen die Eigentümer nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG einen Beschluss, über einen ganz konkreten Antrag (hier Bestellung einer Mülltonne in einer bestimmten Größe) im Umlaufverfahren mit einfacher...
4.6.2024
Akteneinsicht in der WEG
Wohnungseigentumsverwalter sehen sich nicht selten unterschiedlichen Interessen der Eigentümer ausgesetzt. Mitunter opponieren einzelne Wohnungseigentümer gegen die Mehrheit. Auch wenn die Begehren...
18.8.2026
Versammlungen im Online-Format
Neben hybriden Eigentümerversammlungen sind seit Oktober 2024 rein virtuelle gesetzlich ebenfalls zulässig. Die anfängliche Skepsis weicht zunehmend den praktischen Vorteilen im Alltag – selbst wenn...
6.11.2023
Kaufrecht
Bestandsimmobilien werden üblicherweise mit einem sogenannten Gewährleistungsausschluss, das heißt dem Ausschluss der Sachmängelhaftung, verkauft. Stellt sich nach Kaufvertragsabschluss heraus, dass...
24.6.2025
BGH-Urteil
Eine WEG kann mehrheitlich eine neue Verteilung der Kosten beschließen und dabei von der bislang vereinbarten Gemeinschaftsordnung abweichen. Allerdings darf die neue Regelung nicht einzelne...
4.4.2024
Kleintierhaltung
Die Kläger halten auf ihrem Wohngrundstück Truthähne und mehrere Hunde. Dieses Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, grenzt jedoch an die rückwärtigen Gartenbereiche anderer...