23. November 2009, 14:51 Uhr
Verkauft ein in Trennung lebender Mann ein Haus, aus dem er Mieteinnahmen erzielt hat, kann er sich nach der Scheidung nicht darauf berufen, ihm sei eine Einnahmequelle entfallen, um den Unterhalt zu kürzen. Denn die vorherige Miete wird als Einnahme fortgeschrieben, solange der Mann nicht vorträgt, wie er den Verkaufserlös angelegt hat. Die Richter argumentierten, die Trennungszeit gehöre zur Ehezeit, in der die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt wurden.
Redaktion (allg.)
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