29. Oktober 2009, 14:09 Uhr
Will der Besitzer einer Wohnung in einer Eigentumswohnungsanlage seine Terrasse mit einer Ziegel-/ Holzkonstruktion überdachen, so handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die auf der Eigentümerversammlung an sich einstimmig beschlossen werden muss. Wird nur mit Mehrheit entschieden, so ist der Beschluss dennoch bestandkräftig, wenn er nicht nichtig ist. In diesem Fall brauchen sich Eigentümer, die dem Antrag nicht zugestimmt haben, an den Kosten nicht zu beteiligen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Einstimmige Beschlüsse









