Erhöhungserklärung

Vermieter dürfen neu hinzugekommene Betriebskosten den Mietern erst dann in Rechnung stellen, wenn sie ihnen die gesetzlich vorgesehene "Erhöhungserklärung" übermittelt haben. Versäumen sie dies, müssen sie bereits gezahlte Beträge erstatten.
 

1167
Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com

Gericht: LG Mannheim
Aktenzeichen: 4 S 141/98

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Erhöhungserklärung
13.8.2025
Haushaltsentwurf für 2026
Der Etat des Bundesbauministeriums soll im kommenden Jahr um 200 Millionen Euro aufgestockt werden. Das sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 vor. Der ZIA sieht in den Einzelplänen...
1.8.2025
Haushaltsentwurf für 2026
Der Etat des Bundesbauministeriums soll im kommenden Jahr um 200 Millionen Euro aufgestockt werden. Das sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 vor. Der ZIA sieht in den Einzelplänen...
25.8.2025
Dank Zuschüssen des Arbeitsamtes
Den wenigsten Immobilienverwaltungen ist bekannt, dass der Staat die berufliche Weiterbildung von Mitarbeitern bis zu 100 Prozent erstattet. BVI-Präsident Thomas Meier appelliert an seine...
7.8.2025
Editorial
Der Entwurf der Regierung für den Bundeshaushalt 2026 sieht eine Erhöhung der Mittel für das Bauministerium um 200 Millionen Euro vor. Der Etat soll von 7,4 auf 7,6 Milliarden anwachsen. Ministerin...
18.8.2026
Rechnungsupload mit KI
Die Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen ist häufig mit hohem manuellem Aufwand verbunden. Rechnungsdaten müssen übertragen, geprüft und für die Abrechnung aufbereitet werden.
25.2.2025
Vertragserfüllungssicherheit
Bauverträge sehen nicht selten komplexe Regelungen vor, die weit über die gesetzlichen bauvertraglichen Regelungen hinausgehen. Das gesetzliche Bauvertragsrecht kennt mit Ausnahme für...