Fristlos gekündigt

1167
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com

Hat der Verwalter einer neu gebauten Wohnungseigentumsanlage anderthalb Jahre keine Eigentümerversammlung einberufen, kann er selbst abberufen werden. Die Eigentümerversammlung muss mindestens einmal im Jahr tagen. Denn ohne die Beschlussfassung fehlen rechtliche Grundlagen für das Einziehen des Wohngeldes. Außerdem können Baumängel bei der neu gebauten Anlage nicht geltend gemacht werden.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Fristlos gekündigt
4.6.2024
Akteneinsicht in der WEG
Wohnungseigentumsverwalter sehen sich nicht selten unterschiedlichen Interessen der Eigentümer ausgesetzt. Mitunter opponieren einzelne Wohnungseigentümer gegen die Mehrheit. Auch wenn die Begehren...
26.2.2026
1. Bei der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen keine Alternativangebote anderer Rechtsanwälte vorliegen; dies gilt auch dann, wenn der Abschluss einer Honorarvereinbarung...
6.11.2023
Kaufrecht
Bestandsimmobilien werden üblicherweise mit einem sogenannten Gewährleistungsausschluss, das heißt dem Ausschluss der Sachmängelhaftung, verkauft. Stellt sich nach Kaufvertragsabschluss heraus, dass...
5.12.2024
Vergleichsangebote
Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine ordnungsgemäße Verwaltung bei nicht nur geringfügigen Maßnahmen grundsätzlich die Einholung von drei Vergleichsangeboten vor Beauftragung durch die...
16.6.2025
Das Haus altert, die Balkone mit ihm. Wenn umfassende Sanierungen von Balkonen in einer WEG anstehen, muss die Wohneigentümergemeinschaft über die meisten Maßnahmen beschließen. Denn fast alle Teile...
8.11.2023
Balkonkraftwerk gilt ab 2024 als privilegierte Maßnahme
Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte gilt ab 1. Januar 2024 als privilegierte bauliche Veränderung. Die entsprechende Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes befindet sich aktuell auf der...