11. März 2010, 11:09 Uhr
Parkt ein Mieter bereits jahrelang sein Fahrzeug vor einer Garage, die er gemietet hat, muss der Vermieter das hinnehmen. Er kann ihn nach so langer Zeit nicht mehr auffordern, das Auto dort nicht mehr zu parken - vor allem dann nicht, wenn ihm bisher daraus kein Nachteil entstanden ist.
Redaktion (allg.)
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