Garten

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Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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Darf der Mieter die Rasenfläche vor dem Haus weder betreten noch in irgendeiner Art nutzen, kann ihn der Vermieter nicht anteilig an den "Kosten für die Gartenpflege" beteiligen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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