23. November 2009, 09:54 Uhr
Hat ein Wohnungseigentümer durch einen gerichtlichen Beschluss eine "Gebrauchsberechtigung" für eine Grundstücksfläche zum Abstellen seines Fahrzeugs erwirkt, so kann er diesen Beschluss einsetzen, um gegen einen anderen Wohnungseigentümer vorzugehen, der die Fläche zum Lagern von Gegenständen benutzten will, unabhängig davon, ob die rechtlichen Verhältnisse an der Teilfläche endgültig geregelt sind.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Gebrauchsberechtigung
18.8.2026
Versammlungen im Online-Format
1.12.2023
GEG und WEG passen nicht formschlüssig zusammen










