30. Oktober 2009, 09:35 Uhr
Schenken Eltern ihrer Tochter und deren Mann Geld zum Kauf einer nicht selbst genutzten Eigentumswohnung (hier 150.000 Euro, wovon 30.000 Euro direkt an den Schwiegersohn gingen) und wird das Geld auch für diesen Zweck eingesetzt, so können die Eltern das Geld des Schwiegersohn nicht wegen groben Undanks zurückfordern, wenn die Ehe geschieden und die Tochter gezwungen wird, die – zuvor gemeinsam mit ihrem Ehemann bewohnte – Mietwohnung zu räumen. (Hier war das für die Eltern von Bedeutung, weil diese sich meistens im Ausland aufhielten, während ihrer Heimataufenthalte aber mit in der Mietwohnung lebten).
Redaktion (allg.)
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