Gesundheitsgefährdung durch Legionellen

Legionellen im Trinkwasser können krank machen. Aber ab welcher Konzentration kann ein Mieter einen Mangel an der Mietsache feststellen und gegebenenfalls die Miete mindern? Diese Frage hat nun das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 4. Mai 2017 beantwortet.

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Aus dem Tatbestand

Eine Mieterin stellte seit 2014 einen wiederholten Legionellenbefall fest, der die Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung weit überschritten hatte, und klagte auf Feststellung einer Mietminderung. Es würde eine akute Gesundheitsgefahr bestehen. Das zuständige Amtsgericht zog das Arbeitsblatt de "Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs" heran, wonach eine Sanierung der Trinkwasseranlage erst ab einer Verunreinigung von über 10.000 kbE pro 100 ml Wasser nötig sei. Weil dieser Grenzwert nicht überschritten gewesen war, wies das Gericht die Klage ab - aber die Berufung war erfolgreich.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Landgericht Berlin verwies den Rechtsstreit an das Amtsgericht zurück. Die Begründung: Das Gericht habe die Gesundheitsgefährdung nicht geprüft und eine Nicht-Gefährdung nicht bewiesen.

Das herangezogene Arbeitsblatt hätte keinen hinreichenden Beweiswert. Für die behauptete Gesundheitsgefährdung hätte einn Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden müssen.

Die subjektive Befürchtung des Mieters vor Erkrankung führe nicht zur Mangelhaftigkeit; bei einem Befall vonn 1.700 kbE pro 100 ml Wasser bestehe kein über das hinlängliche Lebensrisiko hinausgehende Gesundheitsgefahr.

Ob ein Mangel an nder Mietsache tatsächlich vorliege, muss der Mieter beweisen. Das kann er tun, indem er eine Gesundheitsgefahr schlüssig begründet. Aus § 7 der Trinkwasserverordnung geht hervor, dass die bloße Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes, nicht ausreicht. Ein Mietmangel könne nur bei einer konkreten Gesundheitsgefährdung angenommen werden.

Der Mieter kann und muss sich auf ein Sachverständigengutachten beziehen. Tut er dies trotz Auflage durch das Gericht nicht, ist eine Klage auf Feststellung einer Mietminderung abzuweisen.

Quelle: Kostenlose-Urteile.de

Gericht: LG Berlin
Aktenzeichen: 67 S 59/17
Urteil vom: 04.05.2017

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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