Haftung für Verbindlichkeiten früherer Gemeinschaften?

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Mit der Invollzugsetzung der tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher und Eintragung von mindestens zwei Wohnungseigentümern endet eine bis dahin möglicherweise bestehende faktische Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn noch nicht alle früheren Mitglieder der faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft bereits Mitglieder der neuen tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft geworden sind, entschied das Oberlandesgericht Köln. Die noch nicht zur in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden "werdenden" Wohnungseigentümer haften nicht für Verbindlichkeiten, die von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Haftung für Verbindlichkeiten früherer Gemeinschaften?
4.6.2024
Entscheidungsbefugnisse in der WEG
Die Kompetenzen des Wohnungsverwalters im Rahmen seiner Tätigkeit sind in § 27 Abs. 1 WEG beschrieben. Nach § 27 Abs. 2 WEG können die Wohnungseigentümer diese Rechte und Pflichten durch Beschluss...
6.5.2024
Wohneigentümerversammlung
Während der Corona-Pandemie waren Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften je nach Rechtslage in den einzelnen Bundesländern über einen längeren Zeitraum hinweg verboten oder nur unter kaum...
2.10.2025
Bauliche Veränderung 

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den einzelnen Rechtsbegriffen der Vorschriften über bauliche Veränderungen gem. §§ 20, 21 WEG schreitet voran. Vorliegend stand der Begriff der...
26.6.2025
Wird eine Eigentumswohnung vererbt, das Erbe angetreten und nicht ausgeschlagen, erbt der Bedachte auch die vorhandenen Wohngeldschulden.
22.5.2025
BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:
Die Jahresabrechnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften landen nicht selten vor Gericht. Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs stellt nun klar, dass Wohnungseigentümer auch nur einen Teil...
11.8.2025
Umlaufverfahren:
„Fassen die Eigentümer nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG einen Beschluss, über einen ganz konkreten Antrag (hier Bestellung einer Mülltonne in einer bestimmten Größe) im Umlaufverfahren mit einfacher...