11. März 2010, 12:57 Uhr
Wird der Ruhepegel eines Schlafraums durch Heizungsgeräusche nachts um 10 db(A) überschritten, ist von einem nicht unerheblichen Mangel der Wohnung auszugehen. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Geräusche noch unterhalb der Grenze der DIN 4109 von 30 dm(A) liegen. Für die Berechnung der Minderungsquote ist von der Fläche der durch den Mangel betroffenen Räume sowie von dem qualitativen und zeitlichen Umfang der Beeinträchtigung des vertragsmäßigen Gebrauchs dieser Räume auszugehen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Heizungsgeräusche
22.10.2024
Optimierung von Heizungsanlagen









