10. November 2009, 15:25 Uhr
Wohnungsvermittlungsfirmen sind nicht berechtigt, von potenziellen Kunden im Jahresabonnement Gebühren (hier 185 Euro) zu kassieren. Provisionszahlungen sind nur nach der erfolgreichen Vermittlung einer Wohnung in Höhe von bis zu zwei Monatsmieten erlaubt.
Redaktion (allg.)
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Artikel Jahresabos
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