18. November 2009, 16:17 Uhr
Durch die jahrelange Zahlung der Kosten eines Kabelanschlusses als Betriebskosten ergibt sich die schlüssige Vereinbarung, dass der Kabelanschluss vom mietvertraglichen Nutzungsrecht des Mieters miterfasst wird. Der Vermieter darf in diesem Fall nicht einseitig den Kabelanschluss durch eine Satellitenanlage ersetzen, da der Mieter einen Anspruch auf Anschluss an das Kabelnetz hat.
Redaktion (allg.)
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