Kein Geschäft im Randgebiet

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Ein Bebauungsplan, der die Ansiedlung von Geschäften mit "innenstadtrelevanten Sortimenten" in Randgebieten untersagt, ist grundsätzlich rechtmäßig. Gemeinden verfolgen hiermit das städtebaulich legitime Ziel, die Innenstadt als funktionsfähigen Einzelhandelsstandort zu stärken und damit eine drohende Verödung der Innenstadt zu verhindern.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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