22. Dezember 2009, 08:38 Uhr
Ein Immobilienbesitzer kann aus einem Ein- und einem Mehrfamilienhaus für die Aufteilung der Betriebskosten auf die Mieter keine Wirtschaftseinheit bilden, wenn die Bauweise und der Zuschnitt der Häuser erheblich voneinander abweichen. In diesem Fall war das Einfamilienhaus in einem schlechteren baulichen Zustand, was erhebliche Unterschiede im Wohnwert bedeutete.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Keine Wirtschaftseinheit
1.12.2023
Digitale Datentransparenz im Heizungskeller










