Keine Wirtschaftseinheit

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Ein Immobilienbesitzer kann aus einem Ein- und einem Mehrfamilienhaus für die Aufteilung der Betriebskosten auf die Mieter keine Wirtschaftseinheit bilden, wenn die Bauweise und der Zuschnitt der Häuser erheblich voneinander abweichen. In diesem Fall war das Einfamilienhaus in einem schlechteren baulichen Zustand, was erhebliche Unterschiede im Wohnwert bedeutete.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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