20. November 2009, 13:47 Uhr
Sind die für den Betrieb einer Gasetagenheizung notwendigen Luftschlitze zu gering dimensioniert und kommt es hierdurch zu Luftbewegungen, die mehr als doppelt so stark wie im Normalfall sind, rechtfertigt das eine Mietminderung von 10 Prozent.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Konstruktionsmängel
5.11.2024
Ergebnisse VDIV-Branchenbarometer 2024 (Teil 2)










