21. Dezember 2009, 16:09 Uhr
Architekten müssen die mit dem Bauherren vereinbarten Kosten einhalten. Überschreiten sie den festgelegten Finanzrahmen, kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Nach Ansicht der Richter kommt ein Toleranzrahmen nur in Betracht, wenn sich im Vertrag Anhaltspunkte dafür finden, dass die vereinbarte Bausumme keine strikte Grenze sein soll. In dem Fall hatte der Kläger mit einem Architekten für den Bau eines Autohauses einen Kostenrahmen von einer Million Euro vereinbart. Im Bauantrag waren aber schon rund 30 Prozent höhere Baukosten genannt worden. Daraufhin kündigte der Kläger den Vertrag - zu Recht.
Redaktion (allg.)
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