30. Oktober 2009, 10:21 Uhr
Lässt ein Wohnungseigentümer, entgegen dem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft an seiner Wohnung Kunststofffenster statt Holzfenster einbauen, so kann die Gemeinschaft die Beseitigung verlangen. Der Wohnungseigentümer kann sich mit Blick auf den bestandskräftigen Eigentümerbeschluss nicht darauf berufen, seine beschlusswidrige Baumaßnahme stelle sich für die Gemeinschaft nicht als optisch nachteilig dar und sei deshalb hinzunehmen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Kunststofffenster
22.5.2025
BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:










