05. März 2010, 10:01 Uhr
Ein Lebensgefährte kann im Mietverhältnis bestimmte Rechte einfordern, auch wenn diese nicht den Grad einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft erreichen. In diesem Fall wollte ein Mieter für seinen türkischen Lebensgefährten eine Satellitenschüssel installieren. Eine solche Installation müsse der Vermieter gestatten, entschied das Gericht. Der Vorteil der Programmvielfalt und der Nachteil höherer Kosten des Kabelempfangs begründe diesen Anspruch.
Redaktion (allg.)
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Artikel Lebensgefährte hat Rechte
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