19. November 2009, 13:44 Uhr
Eine vom Vermieter im Treppenhaus aufgestellte Madonna ist noch lange kein Grund, die Miete zu mindern. Eine Bewohnerin fühlte sich durch den Anblick der Marienfigur in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt. Das Gericht entschied gegen die Frau: Ein Kürzungsrecht stehe dem Mieter nur dann zu, wenn die Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung eingeschränkt sei.
Redaktion (allg.)
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Artikel Madonna im Treppenhaus
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