Makler zu gierig

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Ist in einem Maklerauftrag die übliche Courtage von drei Prozent des Kaufpreises vorgesehen, erhöht der Makler aber nach einem Verkauf (hier eines Grundstücks) seine Erfolgsprämie durch einen Trick auf zwölf Prozent, so hat er "die Treuepflicht schwerwiegend verletzt". Ihm stehe deshalb überhaupt keine Courtage zu. Im vorliegenden Fall hatte der Makler nach dem Verkauf von Käufer und Verkäufer jeweils sechs Prozent des Kaufpreises verlangt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Makler zu gierig
2.10.2024
Maklercourtage nach der Gesetzesreform
Das Gesetz zur Neuregelung der Provisionsteilung, das seit Ende Dezember 2020 gilt, hat in vielen Bereichen mehr Klarheit gebracht. Man darf aber nicht übersehen, dass die Reform neue Fragen und...
7.7.2026
1. Ein Maklervertrag nach § 656a BGB kann durch den Austausch von E-Mails formwirksam zustande kommen. Die Textform erfordert nicht, dass Angebot und Annahme in einem einzigen Dokument enthalten sind...
17.4.2025
Eigenbedarfskündigung
Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gekündigt, hat er - zur Vermeidung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens - den Mieter auf einen späteren Wegfall des...
3.4.2024
Urteile kurz gefasst
Die mangelhafte und von den Verkäufern selbst hergestellte Abdichtung des Kunststoffdachs über der Terrasse zur Hauswand hin und Folienabrisse unter den Dachpfannen des Hausdachs in den...
1.7.2025
Gastkommentar
Die neue Regierung steht in den Startlöchern – die Hoffnungen im Bereich Wohnen sind hoch. Mit einem Werkzeug könnte der jahrelang versprochene Wohnungsbau-Turbo nun endlich gezündet werden.