10. November 2009, 16:00 Uhr
Es stellt eine in der Praxis übliche provisionsunschädliche Service- bzw. Nebenleistung des Maklers und Wohnungseigentumsverwalters dar, Renovierungsarbeiten kleineren Umfangs bezüglich der zur Vermietung anstehenden Eigentumswohnung zu organisieren.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Maklerprovision
1.12.2023
GEG und WEG passen nicht formschlüssig zusammen










