13. Januar 2010, 14:58 Uhr
Erwirbt jemand eine Eigentumswohnung vom Bauträger im Rohbau mit der Maßgabe, dass er die Fertigstellung und den Ausbau der Wohnung selbst ausführt, so haftet er dem Eigentümer einer anderen Wohnung für Schäden, die durch mangelhafte Feuchtigkeitsisolierung entstanden sind, grundsätzlich nicht.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Mangelhafte Feuchtigkeitsisolierung










