30. November 2009, 13:21 Uhr
Schließen Vermieter und Mieter, in diesem Fall ein nicht eheliches Paar, einen unbefristeten Mietvertrag, wobei für beide Parteien vereinbart wird, erstmalig nach Ablauf von zwei Jahren kündigen zu können, so müssen die Mieter Schadenersatz leisten, wenn sie sich noch in dem Monat, in dem sie eingezogen sind, trennen und keine Miete mehr bezahlen. Sie haben die Miete solange zu entrichten, bis die Wohnung neu vermietet werden kann.
Redaktion (allg.)
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Artikel Miete nach Trennung
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