04. Dezember 2009, 09:56 Uhr
Der Mieter kann sich nicht auf eine unzulässig hohe Miete berufen, wenn er beim Abschluß des Mietvertrages diese Erklärung unterschreibt: "Die Unterzeichnung des Mietvertrages war unsere eigene Entscheidung und erfolgte in dem Bewußtsein, in attraktiver Wohnlage wohnen zu wollen, obwohl der Mietpreis in diesem Falle hinsichtlich der Miethöhe nicht den gültigen Rechtsvorschriften entspricht". Die gerichtliche Klage auf Rückforderung überhöhter Beträge ist dann nicht mehr möglich.
Redaktion (allg.)
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