12. November 2009, 08:29 Uhr
In Hamburg ist das Verbot, unter Ausnutzung eines geringen Wohnungsangebots überhöhte Mieten zu nehmen, weitgehend lahm gelegt. Das Gericht meint, dass das geringe Wohnungsangebot in der gesamten Gemeinde - auf Hamburg übertragen also im ganzen Stadtstaat - geherrscht haben muss. Das bedeutet: Wer in Eppendorf nur überteuerte Wohnungen findet, kann es ja in Finkenwerder versuchen. Solange es dort noch bezahlbare Wohnungen gibt, muss der Erwerbssinn des Vermieters in Eppendorf vor dem Sozialen Mietrecht geschützt werden.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Mietpreisüberhöhung
5.9.2024
Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts










