30. November 2009, 14:47 Uhr
Geht ein Mieter einen Mietvertrag ein, ohne dass er zuvor einen entsprechenden Bewilligungsbescheid über Wohngeld für die Wohnung vom zuständigen Sozialamt hat, so trägt er das Risiko, wenn er später die Miete nicht bezahlen kann.
Redaktion (allg.)
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