14. Januar 2010, 11:22 Uhr
Soll in einem Wohngebiet eine Mobilfunkanlage samt Werbetafeln für den Betreiber installiert werden, so können sich die Anwohner nicht mit dem Argument gegen den Bau wehren, die Anlage gefährde ihre Gesundheit, da dies nicht durch gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse belegt werden kann. Von der Antenne geht außerdem weder eine Lärmbelästigung aus noch verschandeln die Werbetafeln den Gesamteindruck des Wohngebietes.
Redaktion (allg.)
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Artikel Mobilfunkanlage
3.5.2024
Projektbeispiele: Wärmepumpen im Gebäudebestand









