22. Oktober 2009, 11:38 Uhr
Befindet sich in der Nähe (350 – 500 m) einer Eigentumswohnung eine Mülldeponie, so muss ein Makler Kunde ungefragt auf diesen Umstand hinweisen. Andernfalls muss der Makler den entstandenen Schaden ersetzen, wenn aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Deponie der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird. Der Käufer ist hierbei so zu stellen, als hätte er die Wohnung nicht erworben.
Redaktion (allg.)
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Artikel Mülldeponie










