14. Januar 2010, 08:12 Uhr
Die Ruhezeiten in einer Eigentumswohnungsanlage können per Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung auf 20 bis 8 Uhr festgelegt werden, so dass es einer Eigentümerin in dieser Zeit nicht gestattet ist, auf ihrem Klavier zu musizieren.Das gilt auch dann, wenn sie aus beruflichen Gründen anderweitig keine Gelegenheit hat, ihrem Hobby nachzugehen. Nur ein generelles Musizierverbot hätte nicht beschlossen werden dürfen.
Redaktion (allg.)
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