04. Dezember 2009, 12:38 Uhr
Behauptet ein Vermieter, dass ein Mieter mit der Miete im Rückstand ist, so kann er das Mietverhältnis nicht fristlos kündigen, wenn er den rückständigen Betrag nicht exakt aufführt und auch keinen Zeitpunkt nennen kann, zu dem der Mieter für zwei aufeinander folgende Monate die Zahlungen nicht geleistet haben soll.
Redaktion (allg.)
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Artikel Nachweis über Zahlungsverzug erforderlich
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