Nachzahlungsanspruch nach Ablauf der Abrechnungsfrist
Eine nachträglich erhöhte Grundsteuer kann auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist noch gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden. Die Verjährung des Nachzahlungsanspruches beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Nebenkostenabrechnung dem Mieter zugeht.
(Leitsatz des Bearbeiters)
1167
Bild: Paul/stock.adobe.com
13. Mai 2011, 14:41 Uhr
Aus dem Tatbestand
k. A.
Aus den Entscheidungsgründen
k. A.
Gericht: LG Düsseldorf Aktenzeichen: 23 S 430/09 Urteil vom: 22.09.2010
Redaktion (allg.)
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Artikel Nachzahlungsanspruch nach Ablauf der Abrechnungsfrist
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