17. November 2009, 11:56 Uhr
Mieter brauchen Hausmeisterkosten nicht in jeder Höhe akzeptieren. Übt der Hausmeister auch verwaltende Arbeiten aus, müssen sie aus den Nebenkosten herausgerechnet werden. Das Gleiche gilt für Sicherheitsdienste, die nur für ein Jahr engagiert wurde, ohne dass dafür ein Grund ersichtlich ist.
Redaktion (allg.)
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