Nicht alles in einen Topf werfen

Vermieter dürfen zwar grundsätzlich die Grundsteuer anteilig auf ihre Mieter umlegen. Allerdings kann diese Aufteilung nicht ohne Weiteres nach den Quadratmeterzahlen oder Wohneinheiten erfolgen. Sind zum Beispiel in einem Haus private und gewerbliche Mieter untergebracht, so müssen deren unterschiedlich hohe Grundsteuer-Sätze berücksichtigt werden.

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Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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Gericht: LG FRANKFURT/M.
Aktenzeichen: 2/11 S 55/97

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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