05. November 2009, 16:20 Uhr
Wegen starker Verschmutzung seiner Fensterbretter durch Taubendreck minderte ein Mieter die Miete um rund 20 Prozent. Das Gericht entschied, dass er detailliert darlegen muss, wann er wie oft die Bretter gereinigt hat, um sie mietvertragsgemäß nutzen zu können, wie stark also die Verunreinigungen tatsächlich sind. Kann er ein derartiges Protokoll nicht vorlegen, so kann sich das Gericht kein genaues Bild von der Beeinträchtigung des Mietgebrauchs machen. Der Mieter musste nachzahlen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Ohne Protokoll keine Chance
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