11. März 2010, 11:46 Uhr
Wird der Vermieter dazu verurteilt, einem Mieter das Anbringen der Parabolantenne zu gestatten, kann er dagegen keine Berufung mehr einlegen, weil der Streitwert hierfür nur 1.000 Mark beträgt. Sollte die nächste Instanz angerufen werden, muss es sich um mindestens 1.500 Mark Streitwert handeln. Die Kosten des Anbringens zählen nicht, weil der Mieter dafür selbst zuständig ist.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Parabolantenne ohne Berufung
22.10.2024
Smarte Thermostate in 7.000 GWG-Wohnungen










