05. März 2010, 13:07 Uhr
Der Münchner Mietspiegel 2001 wurde mit Ratsbeschluss zum "qualifizierten Mietspiegel" erklärt. Die Berechtigung hierzu findet sich in den dokumentierten wissenschaftlichen Grundlagen seiner Erstellung. In München kann deshalb ein nach dem 1. 9. 2001 zugehendes, allein auf Vergleichswohnungen abstellendes Mieterhöhungsverlangen keinen Bestand haben.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Qualifizierung des Mietspiegels
5.12.2024
Ergebnisse des VDIV-Branchenbarometers 2024 (Teil 3)










