04. Dezember 2009, 11:48 Uhr
Wird der Hausfrieden durch Mieter dauerhaft gestört, kann dies ein Grund zur Kündigung sein. Das gilt auch, wenn der Mieter nichts dafür kann. Hier neigte eine Mieterin krankheitsbedingt zum Randalieren im Haus, was ihr möglicherweise, wie das Gericht einräumte, nicht bewusst war. Gleichwohl hätten andere Mieter einen Anspruch auf störungsfreies Wohnen. Und für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses komme es nicht darauf an, ob den Mieter ein Verschulden an den Vorfällen treffe oder ob er schuldlos handele. Folge: Die fristlose Kündigung war wirksam.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Randalieren










