10. November 2009, 15:16 Uhr
Ist eine Region in einem Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen, so darf eine Wohnungsbaugesellschaft darin nach dem Abriss alter Immobilien kein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus errichten, weil dadurch das Recht der Nachbarn auf Wahrung des Gebietscharakters verletzt wird.
Redaktion (allg.)
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