Reines Wohngebiet

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Ist eine Region in einem Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen, so darf eine Wohnungsbaugesellschaft darin nach dem Abriss alter Immobilien kein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus errichten, weil dadurch das Recht der Nachbarn auf Wahrung des Gebietscharakters verletzt wird.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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