Rückgabeprotokoll

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Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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Wurden Mängel der Mietwohnung nicht im Wohnungsrückgabeprotokoll festgehalten, kann sich der Vermieter später auch nicht darauf berufen. Der Mieter kann nur für solche Schäden verantwortlich gemacht werden, die im Protokoll vermerkt sind. Eine Ausnahme wird allenfalls für Schäden gemacht, die nicht zu erkennen waren. Bei der Wohnraummiete trägt aber der Vermieter das Risiko von unentdeckten Schäden.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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