09. November 2009, 16:22 Uhr
Über hohe Maklerprovisionen hat sich schon so mancher Mieter einer neuen Wohnung geärgert. Wenn sich der Wohnungsmakler aber auch noch als Verwalter der vermittelten Wohnung entpuppt, ist das nicht mehr nur ärgerlich, sondern illegal. Eine Provision braucht der Mieter dann nicht mehr zahlen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Rückzahlung der Provision
26.7.2024
Testamentarische Aufteilung von Immobilienvermögen










