Wird ein Immobilienkaufvertrag wegen Wertlosigkeit der Immobilie angefochten und zugleich der Rücktritt vom Darlehensvertrag gegenüber der Bank erklärt, müssen die erhaltenen Kreditmittel dennoch an die Bank zurückgezahlt werden. Da der finanzierte Kaufpreis in diesen Fällen oftmals vom Verkäufer wegen Insolvenz nicht zurückverlangt werden kann, stellt sich die Frage, ob das Geld an die Bank gezahlt werden muss. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Käufer den Kaufpreis vollständig finanziert. Durch eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Bank würden die Rückabwicklung des Kaufvertrags und seine Gewährleistungsrechte für ihn daher im Ergebnis sinnlos. Eine Erstattung des Kaufpreises war beim Käufer wegen dessen Insolvenz nicht mehr zu erwarten.
Redaktion (allg.)
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