07. Dezember 2009, 13:32 Uhr
Kündigt ein Mieter wegen erheblicher Mängel, die vom Vermieter nicht behoben wurden, muss dieser Schadenersatz leisten. Das kann teuer werden. Denn nach einem Urteil des Landgerichts Zwickau gehören dazu die Kosten der Wohnungssuche, des Umzugs und der eventuell höheren Miete - bis zu dem Zeitpunkt, wo eine ordentliche Kündigung möglich gewesen wäre.
Redaktion (allg.)
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Artikel Schadenersatz durch Vermieter
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