22. Dezember 2009, 15:46 Uhr
Muss der Bauherr einer Bauherrengemeinschaft an eine Miteigentümerin Schadenersatz leisten, handelt es sich um Anschaffungs- und nicht um Werbungskosten. Das gilt selbst dann, wenn der Bauherr auf Grund einer von allen anderen genehmigten Planänderung zu Lasten der Miteigentümerin eine größere Gewerbefläche erworben hat. Grund: Die Schadenersatzzahlung steht nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung.
Redaktion (allg.)
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Artikel Schadenersatz = Werbungskosten?









