10. November 2009, 15:30 Uhr
Hat ein Anleger wertlose Schrottimmobilien gekauft, wurde er jedoch von der darlehensgebenen Bank nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, so muss das Geldinstitut die Immobilie zurücknehmen und Kunden von allen finanziellen Verpflichtungen befreien.
Redaktion (allg.)
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