05. März 2010, 10:03 Uhr
Ein im Ausland geborener Mieter, der mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit hat und die sprachliche Verbindung zu seinem Heimatland aufrechterhält, kann vom Vermieter nicht die Anbringung einer Parabolantenne verlangen. Das gilt zumindest dann, wenn kurz zuvor Kabelanschluss gelegt wurde, mit dem - bei Freischaltung durch den Mieter - mit Ausnahme eines Programms alle gewünschten Sender empfangen werden können und die Freischaltung in etwa kostengleich mit einer Schüssel ist.
Redaktion (allg.)
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Artikel Schüssel oder Kabel?










